MINSK, 1. August (BelTA) – In Belarus wird ab dem 1. August 2024 das Existenzminimum erhöht und bis zum 31. Oktober 2024 gelten.
Das durchschnittliche Pro-Kopf-Existenzminimum wird um 3,4% gegenüber dem früheren Betrag steigen und macht Br433 aus.
Für Erwerbstätige beträgt das Existenzminimum Br462,26, für Rentner - Br314,13, für Kinder im Alter bis 3 Jahre - Br273,78, für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren – Br365,55, für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 bis 18 Jahren – Br428,23.
Die Erhöhung des Existenzminimums bedeutet automatisch die Erhöhung sozialer Leistungen und Garantien, einzelne soziale Zuschüsse, die an das Existenzminimum gebunden sind. Das betrifft Familiengeld, Kindergeld, Rentenaufschläge, Beihilfen für Behinderte der ersten Gruppe oder für Menschen im Alter von 80 Jahren, soziale Renten.
Das durchschnittliche Pro-Kopf-Existenzminimum wird um 3,4% gegenüber dem früheren Betrag steigen und macht Br433 aus.
Für Erwerbstätige beträgt das Existenzminimum Br462,26, für Rentner - Br314,13, für Kinder im Alter bis 3 Jahre - Br273,78, für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren – Br365,55, für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 bis 18 Jahren – Br428,23.
Die Erhöhung des Existenzminimums bedeutet automatisch die Erhöhung sozialer Leistungen und Garantien, einzelne soziale Zuschüsse, die an das Existenzminimum gebunden sind. Das betrifft Familiengeld, Kindergeld, Rentenaufschläge, Beihilfen für Behinderte der ersten Gruppe oder für Menschen im Alter von 80 Jahren, soziale Renten.