MINSK, 16. Januar (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko unterzeichnete am 16. Januar den Erlass Nr. 19 „Über Kryptobanken und einzelne Fragen der Kontrolle im Bereich digitaler Zeichen (Tokens)“. Dies teilte die Pressestelle des Staatsoberhauptes mit.
Das Dokument zielt darauf ab, das Image von Belarus als Vorreiter im Bereich der Finanz-IT-Technologien zu stärken und sieht die Schaffung von Bedingungen für die Tätigkeit von Kryptobanken im Land vor.
Gemäß dem Erlass gilt als Kryptobank eine Aktiengesellschaft, die das Recht hat, ihre Tätigkeit unter Verwendung digitaler Zeichen (Tokens) mit der Durchführung von Bank-, Zahlungs- und anderen damit verbundenen Finanztransaktionen zu verbinden.
Um zum Markt zugelassen zu werden, muss eine Kryptobank den Status eines Residents des Hightech-Parks haben und im Register der Kryptobanken der Nationalbank eingetragen sein.
Kryptobanken sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die gesetzlichen Anforderungen für Nichtbanken-Kredit- und Finanzinstitute einzuhalten und die Beschlüsse des Aufsichtsrats des Hightech-Parks zu befolgen.
Die doppelte Regulierung ermöglicht es der Kryptobank, ihren Kunden innovative Finanzprodukte anzubieten, die sowohl die Vorteile klassischer Bankgeschäfte als auch die Technologie, Schnelligkeit und Bequemlichkeit von Transaktionen mit digitalen Zeichen (Tokens) vereinen.
