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04 April 2026, 09:45

Belarussisches Justizministerium und russische Generalstaatsanwaltschaft unterzeichnen Kooperationsmemorandum

MINSK, 4. April (BelTA) – Der belarussische Justizminister Jewgeni Kowalenko und der russische Generalstaatsanwalt Alexander Guzan haben in Moskau ein Memorandum über die Zusammenarbeit zwischen dem Justizministerium der Republik Belarus und der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Justizministeriums mit.
Das Memorandum zielt darauf ab, in zwischenstaatlichen Gremien, vor nationalen und internationalen (zwischenstaatlichen) Gerichten sowie vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten (Schiedsverfahren) handfeste Ergebnisse beim Schutz der Bürgerrechte und der Interessen beider Staaten zu erzielen.

Vorgesehen sind demnach ein Austausch von Erfahrungen, Informationen und Materialien zum nationalen Recht und seiner Anwendungspraxis, die Durchführung gemeinsamer Konsultationen, Konferenzen, Arbeitsseminare und runder Tische sowie die Organisation von Expertenbesuchen.

Der Chef des belarussischen Rechtsressorts betonte, dass man sich gegenseitig unterstützen und einen offenen Dialog führen müsse – dies sei derzeit unerlässlich. Vor diesem Hintergrund sei es äußerst wichtig und zeitgemäß, durch den Abschluss des Memorandums eine rechtliche Grundlage für den Erfahrungsaustausch bei der Rechtsvertretung vor internationalen und nationalen Gerichten zu schaffen.

Einen Tag zuvor, am 2. April, hatten der belarussische Justizminister Jewgeni Kowalenko und sein russischer Amtskollege Konstantin Tschuitschenko ein Abkommen zwischen der Republik Belarus und der Russischen Föderation über bestimmte Fragen der Vollstreckung von Vollstreckungsdokumenten unterzeichnet, bei denen staatliche Stellen und Haushaltsorganisationen der Republik Belarus die Gläubiger sind.

Das Abkommen berechtigt belarussische staatliche Stellen und Haushaltsorganisationen, Vollstreckungstitel in der Russischen Föderation zur Vollstreckung vorzulegen, ohne dafür ein Konto bei einem russischen Kreditinstitut eröffnen zu müssen.

In den Anträgen auf Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens in Russland können die Gläubiger öffentlicher Mittel künftig die Bankverbindung des beim russischen Geldinstitut geführten Kontos des belarussischen Justizministeriums angeben, ohne dass ein Wechsel der Vollstreckungspartei erforderlich wäre. Das Justizministerium wiederum sorgt gemäß dem Abkommen dafür, dass die in Russland beigetriebenen Gelder nach Belarus überwiesen werden.

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