MINSK, 19. April (BelTA) - Das Staatliche Komitee für Normung (Gosstandart) hat die Verordnung des Ministerrats Nr. 188 vom 15. April 2026 „Über die Bestimmung der für die Verifizierung des Status ‚Ware des Unionsstaates‘ zuständigen Behörde“ kommentiert.
Diese Verordnung wurde von Gosstandart zur Umsetzung der Verordnung des Ministerrats des Unionsstaates vom 2. Februar 2026 Nr. 4 „Über die Verleihung des Status ‚Ware des Unionsstaates‘ an Produkte belarussischer und russischer Hersteller“ vorbereitet. Darin wird Gosstandart als die für die Verifizierung des Status ‚Ware des Unionsstaates‘ zuständige Behörde bestimmt. In diesem Zusammenhang wird das Komitee die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Antragstellern (juristischen Personen oder Einzelunternehmern, die auf dem Gebiet Belarus‘ registriert sind und im Bereich der Industrie tätig sind) vorgelegten Informationen über ihre industriellen Produkte, die Anspruch auf den Status ‚Ware des Unionsstaates‘ und die Aufnahme in das Verzeichnis der Industrieprodukte mit dem Status ‚Ware des Unionsstaates‘ erheben, überprüfen.
Zur effektiven Erfüllung der auferlegten Aufgabe ist Gosstandart berechtigt, nachgeordnete juristische Personen mit der Verifizierung zu beauftragen sowie von staatlichen Stellen und anderen Organisationen die für die Durchführung der Verifizierung erforderlichen Informationen einzuholen.
Im Jahr 2026 wird beispielsweise ein Pilotprojekt zur Verleihung des Status ‚Ware des Unionsstaates‘ an Produkte belarussischer und russischer Hersteller in den Warengruppen „Werkzeugmaschinen“, „Busse“, „Lastkraftwagen“ und „Mikroschaltungen“ durchgeführt, in dessen Rahmen Gosstandart mit dem Ministerium für Industrie, dem Staatlichen Zollkomitee und der Belarussischen Industrie- und Handelskammer zusammenarbeiten wird.
