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21 Oktober 2020, 09:48

Grenzkomitee klärt über Transit ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests auf

MINSK, 21. Oktober (BelTA) – Das Staatliche Grenzkomitee von Belarus informiert über die neuen Regeln für Transitreisen durch Belarus. Der Transit erfolgt nämlich ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests und ohne Selbstisolation.

„Ausländer und Staatenlose dürfen ab 22. Oktober bei Transitreisen durch Belarus keinen negativen COVID-19-Testbefund vorlegen. Außerdem besteht für sie keine Pflicht zur 10-tägigen Selbstisolation“, hieß es aus dem Komitee.

Bei Transit haben die Reisenden nachzuweisen, dass sie sich in Belarus nicht mehr als 24 Stunden aufhalten. Folgende Dokumente können dabei vorgelegt werden: Fahrschein, Transitvisum der Republik Belarus, offizielle Einladung aus dem Zielland, Ferienschecks bei Reisen in medizinische (Gesundheits-)Einrichtungen usw.

Ausländer oder Staatenlose, die keinen 24-stündigen Transit bestätigen können, haben die Möglichkeit, ohne den negativen COVID-19-Testnachweis und ohne Selbstisolation nach Belarus einzureisen. Diese Personen erhalten jedoch von den Grenzschutzbeamten einen Fragebogen, in dem sie das Feld „Transit durch das Territorium der Republik Belarus innerhalb von 24 Stunden“ ankreuzen sollen. Dieses Formular hat der Reisende beim Verlassen des Landes dem Grenzschutzbeamten vorzulegen.

„Personen, die innerhalb von 24 Stunden das Land nicht verlassen haben, müssen bei Ausreise auf Anforderung der Grenzkontrolle ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR-Test) vorlegen. Um das fehlende Coronavirus zu bestätigen, müssen sich die Reisenden an eine zuständige Gesundheitsbehörde wenden“, fügte das Staatliche Grenzkomitee hinzu.

Belarussische Staatsbürger benötigen bei Einreisen nach Belarus keinen negativen COVID-19-Testbefund.

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