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02 März 2026, 13:32

Im Fall des Henkers Hans Siegling begannen im Obersten Gericht die Schlussvorträge 

Archivfoto
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MINSK, 2. März (BELTA) – Die Schlussvorträge im Strafverfahren gegen den Henker Hans Eugen Siegling haben im Obersten Gericht begonnen.

Das Strafverfahren gegen Hans Siegling, dem der Völkermord am belarussischen Volk vorgeworfen wird, wurde vom Obersten Gericht am 26. Januar aufgenommen. In der Geschichte der Republik Belarus ist dies das sechste Strafverfahren gegen Nazi-Verbrecher, das vor Gericht gebracht wurde.

Wie bereits berichtet, wird dem Deutschen Hans Siegling in 13 Fällen von Völkermord angeklagt. Bei der Ausführung verbrecherischer Befehle der übergeordneten Führung führte er persönlich sowie gemeinsam mit Mitgliedern der von ihm befehligten verbrecherischen Verbände – einer ukrainischen Polizeikompanie und dem 57. Schutzmannschafts-Bataillon sowie gemeinsam mit Angehörigen des Sonderbataillons der SS Dirlewanger – Strafoperationen auf dem Gebiet der Gebiete Minsk, Grodno und Brest durch, bei denen er eine Reihe von Morden, hauptsächlich Massenmorde, beging, die von besonderer Grausamkeit, Unmenschlichkeit und Skrupellosigkeit begleitet waren. Dadurch wurden mindestens 1.706 Menschen ihres Lebens beraubt, darunter 238 Kleinkinder.

Den im Zuge der Ermittlungen erhaltenen Informationen zufolge war der letzte Wohnort von Hans Siegling die Stadt Nördlingen-Kleinerdlingen, die ebenfalls in Bayern liegt. Dort lebte er unbehelligt und ging einer geschäftlichen Tätigkeit nach. Den erhaltenen Angaben zufolge verstarb er nach dem 14. Dezember 1978, ohne jemals die verdiente Strafe für seine Taten erhalten zu haben.
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