MINSK, 16. April (BelTA) – Olga Belozkaja, Beraterin der Abteilung für Informations- und Analysearbeit der Hauptverwaltung für Personalpolitik und organisatorisch-analytische Arbeit im Bildungsministerium, erklärte im BelTA-Projekt „Das Land spricht“, womit die Digitalisierung in der Bildung begann.
Die Digitalisierung hat alle Lebensbereiche durchdrungen. „Die Bildung bleibt nicht außen vor: Es entstehen neue berufliche Kompetenzen, und entsprechend erreicht sie das Niveau, auf dem es notwendig ist, die Lernenden auf das Leben in der digitalen Gesellschaft und der digitalen Wirtschaft vorzubereiten. Auch die Lehrkräfte werden dadurch auf neue digitale Kompetenzen vorbereitet“, erläuterte sie.
Darüber hinaus betonte Olga Belozkaja, dass die Bildung schon seit langem mit der Digitalisierung verbunden sei. „Seit mindestens 2005, als die ersten automatisierten Systeme zur Steuerung von Geschäftsprozessen in Bildungseinrichtungen entstanden sind. All dies dient zur Erleichterung des Arbeitsablaufs von Lehrkräften. Der wahrscheinlich wichtigste Impulsgeber war jedoch die Entwicklung des Konzepts der digitalen Transformation der Bildung im Jahr 2019, das zur Grundlage für die Entwicklung neuer Standards und einer landesweiten Informations- und Bildungsumgebung wurde. Diese ermöglicht es, Daten zu sammeln, zu bündeln und ein neues automatisiertes Verwaltungssystem zu schaffen – vom Kindergarten über die Schule, das elektronische College bis hin zur digitalen Universität. Elektronische Bildungsressourcen und Dienste zugänglich zu machen, die es den Schülern ermöglichen, sie bei Bedarf zu nutzen“, fügte die Expertin hinzu.
In Belarus wurde bereits ein System der landesweiten Informations- und Bildungsumgebung entwickelt. Darin wird ein zentrales staatliches Informationssystem integriert, das Register der Lernenden, der Bildungseinrichtungen und der Lehrkräfte umfassen wird. „Ziel dieses Systems ist die statistische Datenerhebung. Es bündelt die Daten, die für die entsprechende Interaktion mit anderen staatlichen Stellen benötigt werden: dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, dem Innenministerium, dem Justizministerium. Das heißt, es handelt sich um eine Interaktion, die es uns ermöglicht, bestimmte Daten im ‚System-zu-System‘-Modus oder über das gesamtstaatliche automatisierte Informationssystem zu übermitteln. Am 13. Februar 2026 wurde der Ministerratsbeschluss Nr. 77 erlassen, der es uns jetzt ermöglicht, das System in Betrieb zu nehmen“, erklärte Olga Belozkaja.
„Im Rahmen des staatlichen Digitalisierungsprogramms wurde sehr viel erreicht, und die erzielten Ergebnisse werden bereits in naher Zukunft umgesetzt“, schloss sie.
