MINSK, 31. August (BelTA) – Auf Antrag des belarussischen Generalstaatsanwalts Andrej Schwed hat das Oberste Gericht der Republik Belarus die informelle Organisation BYPOL mit ihren Struktureinheiten „Situations- und Analysezentrum“ und „Mobilisierungsplan Peramoha“ als terroristische Organisation anerkannt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Organisation ihre Aktivitäten darauf ausrichtet, radikale Ideen in der Gesellschaft zu verbreiten und Bürger zu extremistischen Aktivitäten zu veranlassen mit dem Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung von Belarus mit illegalen Mitteln zu ändern.
Zu diesem Zweck hat BYPOL Ausbildung in den Bereichen Handhabung von Sprengstoff und Waffen, Taktiken des gewaltsamen Widerstands sowie Planung terroristischer und extremistischer Aktionen organisiert.
Infolgedessen wurden im Land mehrere extremistische Straftaten begangen, darunter auch terroristische Akte.
Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass BYPOL seit 30. August 2022 eine verbotene Organisation ist und dass jede Beteiligung an ihren Aktivitäten strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.