MINSK, 1. Februar (BelTA) – Zentrale Wahlkommissionen der GUS-Länder haben Einladungen zur Beobachtung des Verfassungsreferendums in Belarus erhalten. Das sagte Leiter der Zentralen Kommission für Wahlen und Referenden (ZWK) Igor Karpenko heute vor Journalisten.
„Die Einladungen wurden in den GUS-Raum verschickt: nach Aserbaidschan, Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Moldau, Russland, Turkmenistan, Tadschikistan, Usbekistan. Das Recht, internationale Wahlbeobachter einladen zu dürfen, haben in Belarus der Präsident, die Repräsentantenkammer, der Rat der Republik, der Ministerrat und das Außenministerium. Auch die Zentrale Wahlkommission hat von diesem Recht Gebrauch gemacht.“
Die eingeladenen Wahlbeobachter werden von der ZWK einen Akkreditierungsnachweis ausgestellt bekommen.
Am 20. Januar hat der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko einen Erlass über das landesweite Verfassungsreferendum unterzeichnet. Der eigentliche Wahltag ist der 27. Februar. Die vorzeitige Abstimmung beginnt am 22. Februar und endet am 26. Februar.