MINSK, 4. Februar (BelTA) - Präsident Alexander Lukaschenko unterzeichnete am 2. Februar den Erlass Nr. 43, mit dem er den Entwurf eines Abkommens zwischen den Regierungen von Belarus und Usbekistan über die gegenseitige Anwendung der elektronischen Systeme zum Nachweis des Warenursprungs als Verhandlungsgrundlage genehmigte. Dies teilte der Pressedienst des belarussischen Regierungschefs mit.
Das staatliche Zollkomitee ist ermächtigt, Verhandlungen über den Abkommensentwurf zu führen und ihn zu unterzeichnen.