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Wirtschaft
21 Juli 2022, 13:37

Erneuertes Gesetz soll öffentlich-private Partnerschaften fördern

MINSK, 21. Juli (BelTA) – Am Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP-Gesetz) wurden einige Korrekturen vorgenommen. Das geht aus einer Mitteilung auf dem Nationalen Rechtsportal hervor.

Am 18. Juli 2022 wurde das Gesetz Nr. 194-S veröffentlicht, mit ihm wurden Korrekturen am Gesetz Nr. 345-S vom 30. Dezember 2015 „Über öffentlich-private Partnerschaften“ vorgenommen. Die Änderungen zielen darauf ab, das Institut der öffentlich-privaten Partnerschaften durch eine erhebliche Vereinfachung von Verfahren weiterzuentwickeln.

Laut dem Gesetz wird eine Reihe von Begriffen und deren Definitionen präzisiert, es besteht eine zusätzliche Möglichkeit zum Abschluss von ÖPP-Vereinbarungen nach direkten Verhandlungen mit dem Investor (früher nur im Wettbewerbsverfahren). Darüber hinaus wird die Zahl der an der Projektvorbereitung beteiligten staatlichen Stellen erheblich reduziert. Die Änderungen gelten für das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium, das Komitee für Staatseigentum, die Abgeordnetenräte verschiedener Ebenen. Die Entschädigung der Investitionskosten durch den Staat soll frühestens fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Projekts vorgenommen werden. Es ist auch vorgesehen, dass die Regionen bestimmte Bedingungen für die Durchführung von ÖPP-Projekten erfüllen müssen, um ein Ungleichgewicht der regionalen Haushalte zu verhindern: Vereinbarungen können nur unter Einhaltung der staatlichen Verschuldungsgrenzen im laufenden Jahr geschlossen werden; die Gesamtfinanzierung von ÖPP-Projekten in einer Region darf 1% ihres Einkommens nicht überschreiten. Darüber hinaus wird das Genehmigungsverfahren für Projekte, die ausschließlich aus den lokalen Haushalten finanziert werden, vereinfacht, da es nicht mehr mit dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt werden muss, was die Vorbereitungszeit verkürzt.

„Diese Änderungen zielen darauf ab, die Attraktivität von privatem Kapital für die Schaffung von Infrastrukturprojekten und die Lösung sozioökonomischer Probleme zu erhöhen“, so das Wirtschaftsministerium.

Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes werden sechs Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten.

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