MOSKAU, 9. Februar (BelTA) - Das Interimsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und der Mongolei sieht vor, dass 90 % der Exporte der fünf eurasischen Mitgliedstaaten in die Mongolei von Handelspräferenzen profitieren. Das Inkrafttreten des Abkommens wurde bei einem Treffen zwischen Bakytschan Sagintajew, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Eurasischen Wirtschaftskommission, und Nyam-Osoryn Uchral, dem Vorsitzenden des Großen Staats-Churals der Mongolei, besprochen, wie der Pressedienst der EAWU mitteilte.
„Die Parteien tauschten sich über aktuelle Fragen der globalen Wirtschaftsagenda aus und diskutierten vielversprechende Kooperationsbereiche. Insbesondere hoben sie die besondere Bedeutung des bevorstehenden Inkrafttretens des Interimsabkommens zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits hervor“, so der Pressedienst.
„Unsere Zusammenarbeit basiert auf jahrelanger konstruktiver Kooperation. Wir betrachten die Mongolei als vorrangigen Handels- und Wirtschaftspartner in Asien“, erklärte Bakytschan Sagintajew.
„Nach Inkrafttreten des Abkommens wird erwartet, dass die Zollpräferenzen über 90 % der Exporte aus den EAWU-Ländern in die Mongolei abdecken, was einem Wert von etwa 2 Milliarden US-Dollar entspricht. Die vereinbarten Präferenzen werden es Unternehmern in den fünf Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion ermöglichen, jährlich bis zu 100 Millionen US-Dollar einzusparen“, teilte die Eurasische Wirtschaftskommission (EAWK) mit.
„Unsere Länder arbeiten derzeit aktiv daran, das Inkrafttreten des Interimsabkommens zu gewährleisten. Der EAWK-Rat hat bereits einen Aktionsplan für die Umsetzung des Dokuments durch die EAWU verabschiedet“, betonte der Vorsitzende des EAWK-Rates.
„Im Anschluss an das Treffen bekundeten die Parteien ihre Bereitschaft, systematisch an der weiteren Stärkung ihrer Partnerschaft zu arbeiten“, fügte der Pressedienst hinzu.
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der EAWU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits wurde im Juni 2025 am Rande des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates unterzeichnet. Das Dokument befindet sich derzeit im Ratifizierungsprozess.
„Die Parteien tauschten sich über aktuelle Fragen der globalen Wirtschaftsagenda aus und diskutierten vielversprechende Kooperationsbereiche. Insbesondere hoben sie die besondere Bedeutung des bevorstehenden Inkrafttretens des Interimsabkommens zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits hervor“, so der Pressedienst.
„Unsere Zusammenarbeit basiert auf jahrelanger konstruktiver Kooperation. Wir betrachten die Mongolei als vorrangigen Handels- und Wirtschaftspartner in Asien“, erklärte Bakytschan Sagintajew.
„Nach Inkrafttreten des Abkommens wird erwartet, dass die Zollpräferenzen über 90 % der Exporte aus den EAWU-Ländern in die Mongolei abdecken, was einem Wert von etwa 2 Milliarden US-Dollar entspricht. Die vereinbarten Präferenzen werden es Unternehmern in den fünf Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion ermöglichen, jährlich bis zu 100 Millionen US-Dollar einzusparen“, teilte die Eurasische Wirtschaftskommission (EAWK) mit.
„Unsere Länder arbeiten derzeit aktiv daran, das Inkrafttreten des Interimsabkommens zu gewährleisten. Der EAWK-Rat hat bereits einen Aktionsplan für die Umsetzung des Dokuments durch die EAWU verabschiedet“, betonte der Vorsitzende des EAWK-Rates.
„Im Anschluss an das Treffen bekundeten die Parteien ihre Bereitschaft, systematisch an der weiteren Stärkung ihrer Partnerschaft zu arbeiten“, fügte der Pressedienst hinzu.
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der EAWU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits wurde im Juni 2025 am Rande des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates unterzeichnet. Das Dokument befindet sich derzeit im Ratifizierungsprozess.
