MINSK, 4. Mai (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 4. Mai den Erlass Nr. 150 „Über die Herstellung und den Verkehr von Alkoholprodukten, nicht lebensmittelhaltigen alkoholhaltigen Erzeugnissen und nicht lebensmittelhaltigem Ethylalkohol“ unterzeichnet, wie der Pressedienst des Staatschefs mitteilte.
Das Dokument soll das bestehende System der Einfuhr von Alkoholprodukten verbessern. Mit dem Erlass werden unter anderem die Zusammensetzung und die Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe für die Herstellung und den Verkehr von Alkoholprodukten, nicht lebensmittelhaltigen alkoholhaltigen Erzeugnissen sowie nicht lebensmittelhaltigem Ethylalkohol festgelegt.
Zudem wird die Verordnung über die Durchführung von Ausschreibungen zur Bestimmung der juristischen Personen gebilligt, die das ausschließliche Recht des Staates auf die Einfuhr von Alkoholprodukten umsetzen. Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Bewerber, das Verfahren zur Einreichung der Angebote, deren Bewertung durch die Koordinierungsgruppe sowie die Ermittlung der Ausschreibungsgewinner fest.
