MINSK, 11. Dezember (BelTA) – Usbekistan und Kuba haben den Beobachterstatus bei der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bekommen. Die entsprechende Entscheidung wurde heute in der Sitzung des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrats getroffen, wie ein BelTA-Korrespondent bekanntgab.
Der EAWU-Vertrag sieht vor, dass jeder Staat das Recht hat, den Status eines Beobachterstaates in der Union zu beantragen. Die Entscheidung wird vom Obersten Rat mit Rücksicht auf die Interessen der Entwicklung der Integration und der Erreichung der Ziele des Unionsvertrages getroffen.
Dieser Status lässt autorisierten Vertretern eines Beobachterstaates auf Einladung an den Sitzungen der Organe der EAWU teilnehmen und angenommene Dokumente erhalten. Gleichzeitig bietet es kein Recht auf Mitbestimmung. Die Beobachterstaaten im Rahmen der EAWU sind verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den Interessen der Union schaden könnten.
Erstmals wurde der Status eines Beobachterstaates an Moldawien im Mai 2018 gewährt.