MINSK, 26. April (BelTA) – Das Innenministerium hat in Erinnerung gerufen, welche Dokumente Ausländer bei einem Aufenthalt in Belarus benötigen.
„In unserem Land sind alle Voraussetzungen für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt von Ausländern geschaffen. Dafür spricht nicht nur die jährlich steigende Zahl der Touristen, die Belarus besuchen, sondern auch die Zahl der Personen, die zur vorübergehenden oder dauerhaften Niederlassung einreisen“, so das Innenministerium.
Die Polizeibehörden zählten die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt von Ausländern in Belarus auf. Demnach haben ausländische Staatsbürger, die zum Zweck des Studiums, der Erwerbstätigkeit, des Immobilienerwerbs oder des Familiennachzugs einreisen, das Recht auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zu einem Jahr. Bei Bedarf kann diese jährlich verlängert werden. Um dieses Dokument zu erhalten, muss sich der Ausländer an die regionale Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration des geplanten vorübergehenden Aufenthalts wenden. Die elektronische Antragstellung über das Portal „E-Pasluga“ ist vorgesehen. Wenn die Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis mit einem Studium oder einer Erwerbstätigkeit zusammenhängt, können die Unterlagen auch von Vertretern der Bildungseinrichtung oder dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt im Hoheitsgebiet von Belarus ohne Erwerb der belarussischen Staatsbürgerschaft. „Ein ausländischer Staatsbürger kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn er fünf Jahre mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Land gelebt hat, als hochqualifizierter Arbeitnehmer tätig war, im Rahmen des Familiennachzugs mit nahen Verwandten – belarussischen Staatsbürgern – zusammengeführt wird oder investiert“, erklärte das Innenministerium. Wer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, besitzt alle sozioökonomischen Rechte, die auch belarussischen Bürgern zustehen.
Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist ebenfalls ein Antrag bei der regionalen Abteilung für Bürgerschaft und Migration erforderlich. Die elektronische Einreichung von Unterlagen ist hier nicht vorgesehen. „Bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist zu beachten, dass das Dokument über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Vorstrafe vom ausländischen Staatsbürger sowohl von den zuständigen Behörden seines Heimatstaates als auch von seinem früheren gewöhnlichen Aufenthaltsstaat (wenn die Person außerhalb ihres Heimatlandes gelebt hat) vorgelegt werden muss. Für die Erteilung sowohl der befristeten als auch der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus sind ausländische Staatsbürger verpflichtet, sich einer daktyloskopischen Registrierung zu unterziehen“, so das Innenministerium.
Auf dem Hoheitsgebiet von Belarus sind Migranten verpflichtet, die Verfassung und andere Gesetze des Landes zu beachten, die Staatssymbole und nationalen Traditionen zu achten.
„Die befristete und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis können annulliert werden, wenn eine Straftat oder erhebliche und grobe Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Darüber hinaus werden diese Dokumente annulliert, wenn die Gründe für ihre Erteilung entfallen, wenn dem dauerhaft aufhältigen Ausländer eine rechtmäßige Einkommensquelle zur Sicherung des Existenzminimums fehlt oder wenn sich die Person länger als ein Jahr ab dem Datum der letzten Ausreise außerhalb von Belarus aufhält“, fasste das Innenministerium zusammen.
