Themen
"Thema im Gespräch "
MINSK, 28. Januar (BelTA) – In der neuen Ausgabe von „Thema im Gespräch“ auf dem YouTube-Kanal der Telegraphenagentur BelTA hat Dr. Swjatoslaw Kulinok erzählt, wodurch sich der Minsker Kriegsverbrecherprozess 1946 vom Nürnberger Prozess unterschied.
Auf der Anklagebank in Minsk saßen 18 Nazi-Verbrecher. Das waren sowohl SS-Leute als auch Wehrmachtsoffiziere. Das war eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale des Minsker Prozesses im Vergleich zum Nürnberger Kriegstribunal. In Nürnberg wurde die Wehrmacht nicht verurteilt, nur die SS, Gestapo, die NSDAP und die NS-Ideologie.
„Aus den Materialien des Minsker Prozesses wird ersichtlich, dass auch Wehrmachtssoldaten am Völkermord beteiligt waren. Sie wussten, was geschah, sie gaben selbst Befehle… Das bedeutet, die Wehrmacht war in die Ermordung der Zivilbevölkerung eingebunden“, betonte der Historiker.
Außerdem wurde beim Nürnberger Prozess die NS-Führung verurteilt. „Während beim Nürnberger Prozess die Schlüsselpersonen des Dritten Reiches vor Gericht standen, waren in Minsk verschiedene Dienstgrade vertreten – von einfachen Soldaten bis hin zu Generälen. Denn die Verbrechen, die von einfachen Soldaten oder mittleren Kommandeuren begangen wurden, sind nicht weniger schrecklich und manchmal noch grausamer, blutrünstiger“, ist sich der Historiker sicher.
Eine weitere Besonderheit des Prozesses war, dass unter den Zeugen ein Erzpriester war. In seiner Wohnung war eine längere Zeit der Stab einer Polizei-Regiments untergebracht. Einer der Angeklagten war Kommandeur dieses Regiments, und der Erzpriester war unmittelbarer Zeuge seiner Verbrechen.
„Aus den Materialien des Minsker Prozesses wird ersichtlich, dass auch Wehrmachtssoldaten am Völkermord beteiligt waren. Sie wussten, was geschah, sie gaben selbst Befehle… Das bedeutet, die Wehrmacht war in die Ermordung der Zivilbevölkerung eingebunden“, betonte der Historiker.
Außerdem wurde beim Nürnberger Prozess die NS-Führung verurteilt. „Während beim Nürnberger Prozess die Schlüsselpersonen des Dritten Reiches vor Gericht standen, waren in Minsk verschiedene Dienstgrade vertreten – von einfachen Soldaten bis hin zu Generälen. Denn die Verbrechen, die von einfachen Soldaten oder mittleren Kommandeuren begangen wurden, sind nicht weniger schrecklich und manchmal noch grausamer, blutrünstiger“, ist sich der Historiker sicher.
Eine weitere Besonderheit des Prozesses war, dass unter den Zeugen ein Erzpriester war. In seiner Wohnung war eine längere Zeit der Stab einer Polizei-Regiments untergebracht. Einer der Angeklagten war Kommandeur dieses Regiments, und der Erzpriester war unmittelbarer Zeuge seiner Verbrechen.
