MINSK, 5. Januar (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz „Über den Völkermord am belarussischen Volk“ unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs mit.
Das Gesetz sieht rechtliche Anerkennung des Genozids vor, der während des in Großen Vaterländischen Krieges und in der Nachkriegszeit (vor 1951) von Naziverbrechern und ihren Komplizen am belarussischen Volk begangen wurde. Unter dem Begriff „belarussisches Volk“ werden alle Sowjetbürger verstanden, die während des oben genannten Zeitraums auf dem Gebiet der BSSR lebten.
Gleichzeitig wird die öffentliche Leugnung des Völkermordes am belarussischen Volk, z. B. durch Veröffentlichung entsprechender Informationen in den Medien oder im Internet, unter Strafe gestellt.
Die Umsetzung des Gesetzes wird dazu beitragen, dass die Ergebnisse des Großen Vaterländischen Krieges nicht mehr verfälscht werden und der Zusammenhalt der belarussischen Gesellschaft gewahrt bleibt.