MINSK, 16. Dezember (BelTA) - Am 16. Dezember hat der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass „Zur Regulierung des Bankwesens“ unterzeichnet. Dies gab der Pressedienst des Präsidenten bekannt.
Das Dokument ändert die Finanzierungsquellen für Banken, die zur Anschaffung oder Modernisierung von Anlagevermögen verwendet werden können. Neu hinzugefügt werden Mittel aus Gewinnen, die den Banken nach Abzug von Steuern, Gebühren und anderen verpflichtenden Abgaben an die Staats- und Kommunalhaushalte zur Verfügung stehen. Ausländische Kredite sind jedoch von dieser Art der Finanzierung ausgeschlossen.
Das Dokument legt außerdem fest, dass die Mittelbeschaffung und -verwendung aus Bankgewinnen gemäß dem von der Nationalbank festgelegten Verfahren erfolgt.
Das Dokument ändert die Finanzierungsquellen für Banken, die zur Anschaffung oder Modernisierung von Anlagevermögen verwendet werden können. Neu hinzugefügt werden Mittel aus Gewinnen, die den Banken nach Abzug von Steuern, Gebühren und anderen verpflichtenden Abgaben an die Staats- und Kommunalhaushalte zur Verfügung stehen. Ausländische Kredite sind jedoch von dieser Art der Finanzierung ausgeschlossen.
Das Dokument legt außerdem fest, dass die Mittelbeschaffung und -verwendung aus Bankgewinnen gemäß dem von der Nationalbank festgelegten Verfahren erfolgt.
