MINSK, 5. September (BelTA) - Die lettische Saeima hat in erster Lesung die Änderungen des Gesetzes "Über den Straßenverkehr" unterstützt, die ein Verbot von in Belarus registrierten Fahrzeugen ab dem 1. November vorsehen, berichten lettische Medien.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf als dringlich eingestuft wurde, was bedeutet, dass er in zwei und nicht in drei Lesungen angenommen wird.
Die Änderungen sehen vor, dass in Belarus zugelassene Fahrzeuge, die sich derzeit in Lettland befinden, bis zum 31. Oktober ausgeführt oder in Lettland zugelassen werden müssen. Danach dürfen belarussische Fahrzeuge nur noch einmal für den Transit durch das baltische Land einreisen, wenn sie zuvor über das elektronische System der Direktion für Straßenverkehrssicherheit angemeldet wurden.
Das Justizministerium schlägt vor, einige Ausnahmen von dieser Regelung vorzusehen, unter anderem für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die mit ihrem in Belarus registrierten Fahrzeug nach Lettland einreisen, um Verwandte zu besuchen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Belarus zugelassene Fahrzeuge bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften zugunsten der Ukraine beschlagnahmt werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf als dringlich eingestuft wurde, was bedeutet, dass er in zwei und nicht in drei Lesungen angenommen wird.
Die Änderungen sehen vor, dass in Belarus zugelassene Fahrzeuge, die sich derzeit in Lettland befinden, bis zum 31. Oktober ausgeführt oder in Lettland zugelassen werden müssen. Danach dürfen belarussische Fahrzeuge nur noch einmal für den Transit durch das baltische Land einreisen, wenn sie zuvor über das elektronische System der Direktion für Straßenverkehrssicherheit angemeldet wurden.
Das Justizministerium schlägt vor, einige Ausnahmen von dieser Regelung vorzusehen, unter anderem für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die mit ihrem in Belarus registrierten Fahrzeug nach Lettland einreisen, um Verwandte zu besuchen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Belarus zugelassene Fahrzeuge bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften zugunsten der Ukraine beschlagnahmt werden können.