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Wirtschaft
27 Oktober 2022, 11:09

EAWK will so bald wie möglich Abkommen über gemeinsame Energiemärkte fertigstellen

MOSKAU, 27. Oktober (BelTA) – Beim Beirat für Erdöl und Erdgas der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) wurden die Fortschritte bei der Ausarbeitung der Abkommen über gemeinsame Märkte für Erdgas, Erdöl und Erdölprodukte erörtert. Das Treffen fand unter dem Vorsitz des Direktors der Energieabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission Wadim Sakrewski am 26. Oktober statt, erfuhr die BELTA vom Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission.

In seinem Grußwort an die Teilnehmenden betonte Wadim Sakrewski eine hohe Priorität, die Rechtsvorschriften zur Regelung der gemeinsamen Märkte für Energieressourcen so schnell wie möglich fertig zu stellen, so der Pressedienst. "In Anbetracht der strategischen Bedeutung dieses Themas ist es notwendig, unsere Bemühungen zu koordinieren, um die rechtzeitige Umsetzung der von unseren Staatsoberhäuptern gefassten Beschlüssen zu gewährleisten und die Ziele der Energieintegration bis 2025 zu erreichen", betonte er.

Der Beirat erörterte den Entwurf des internationalen Gasvertrags im Rahmen seiner bevorstehenden Prüfung auf der nächsten Sitzung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission im November dieses Jahres. "Ein weiterer wichtiger Weg ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinsamen Gasmarktes, wie es in den Programmen vorgesehen ist. Die Parteien haben die Fristen für die einzelnen Ereignisse unter Berücksichtigung ihrer Umsetzung und der Notwendigkeit, diese Arbeiten bis Anfang 2025 abzuschließen, korrigiert. Das bedeutet, dass die von der Wirtschaftskommission in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten ausgearbeiteten Entwürfe der einschlägigen Rechtsakte der Wirtschaftskommission und den zuständigen EAWU-Gremien zur weiteren Prüfung vorgelegt werden", hat man bei der Eurasischen Wirtschaftskommission hingewiesen.

Darüber hinaus erörterten die Mitglieder des Beirats in der Sitzung den Stand der Arbeiten an der Erstellung der vorläufigen (prognostizierten) EAWU-Bilanzen für Gas, Erdöl und Erdölerzeugnisse und die Notwendigkeit ihrer rechtzeitigen Fertigstellung.

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