MINSK, 11. Mai (BelTA) – Der Gesetzentwurf „Über die Änderung von Gesetzen zu Fragen der Regulierung des Grundverkehrs“ wurde am 11. Mai vom Rat der Republik gebilligt.
Der Entwurf dient der Umsetzung von Anweisungen des Staatsoberhauptes im Bereich des Grundverkehrs, der Stärkung der Verantwortung lokaler Behörden für die Regionalentwicklung sowie der Verbesserung des Verfahrens zur Entziehung und Bereitstellung von Grundstücken.
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs vor den Mitgliedern des Rates der Republik zählte der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Eigentum, Witali Newera, die wichtigsten Neuerungen auf. Unter anderem werden die Gründe für die Anwendung der Landamnestie erweitert – sie gilt künftig auch für Fälle der eigenmächtigen Inbesitznahme von Grundstücken zum Anbau landwirtschaftlicher Kulturen und zur Aufstellung nicht ortsfester Einrichtungen. Festgeschrieben wird das Recht der Exekutivkomitees, im Rahmen der Landamnestie in bestimmten Fällen Grundstücke zu vergeben, die die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreiten, sowie Grundstücke, die eigenmächtig unter Abweichung von genehmigten detaillierten Bebauungsplänen in Besitz genommen wurden.
Eine weitere Neuerung: Die Exekutivkomitees erhalten das Recht, Stundungen für die Zahlung der Gebühren zur Legalisierung eigenmächtig in Besitz genommener Grundstücke zu gewähren – mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Die bereits früher eingeräumte Möglichkeit, Grundstücke zu ermäßigten Faktoren in Privateigentum oder Pacht zu erwerben, wird bis zum 1. Januar 2028 verlängert, um sie an das Ende der Landamnestie anzugleichen.
Der Vorsitzende der Ständigen Kommission für Regionalpolitik und lokale Selbstverwaltung des Rates der Republik, Leonid Sajaz, wies darauf hin, dass die Bestimmungen des Gesetzentwurfs auf eine umfassende rechtliche Regelung des Grundverkehrs und die Lösung praktischer Fragen in diesem Bereich abzielen.
Leonid Sajaz informierte, dass der Rat der Republik aktiv an der Arbeit am Gesetzentwurf mitgewirkt habe. Der Entwurf sei im Expertenrat beraten und insgesamt unterstützt worden; die Anmerkungen seien berücksichtigt. Insbesondere bleibe die geltende Regelung zur Rückzahlung von Geldern an Bürger bei zwangsweiser Enteignung von Grundstücken erhalten.
Zudem habe es zwei Sitzungen gegeben, eine davon im Rat der Republik unter Beteiligung von Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft, des Staatlichen Kontrollkomitees, des Staatlichen Komitees für Eigentum und des Minsker Stadtexekutivkomitees. Als Ergebnis wurde ein abgestimmter Standpunkt zu den Bestimmungen des Gesetzentwurfs erarbeitet, die das Errichten von Bauten und Einfriedungen auf Grundstücken regeln, die für Gartenbau, zur eigenmächtigen landwirtschaftlichen Nutzung oder für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen sowie Gehölze und Sträucher von landwirtschaftlicher Bedeutung oder zur Führung von Nebenerwerbslandwirtschaft bereitgestellt wurden.
