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MINSK, 9. Mai (BelTA) – Die Vorgehensweisen zur Durchführung von Verwaltungsverfahren in Belarus wurden verbessert. Dies ist in der am 9. Mai in Kraft getretenen Verordnung des Ministerrates Nr. 221 vom 4. Mai 2026 „Über Verwaltungsverfahren“ vorgesehen. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Justizministeriums mit.
Der Beschluss sieht unter anderem die Genehmigung der Verordnung über das Softwarepaket „One-Stop-Shop“ vor. Diese Verordnung regelt die Nutzungsweise des Softwarepakets „One-Stop-Shop“ zur Organisation des Prozesses der Durchführung von Verwaltungsverfahren sowie die Liste der Verfahren, die unter Nutzung dieses Pakets durchgeführt werden.
Im Justizministerium wurde darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Verwaltungsverfahren, die mit dem Softwarepaket „One-Stop-Shop“ durchgeführt werden, im Vergleich zur geltenden Liste von 152 auf 161 erhöht wurde.
Es wurde eine Liste der Verwaltungsverfahren festgelegt, für die die Entgegennahme von Anträgen und die Ausstellung von Entscheidungen über den Dienst „One-Stop-Shop“ erfolgt. Im Vergleich zur geltenden Liste wurde die Anzahl der Verwaltungsverfahren, für die man sich an den Dienst „One-Stop-Shop“ wenden kann, von 215 auf 226 erhöht.
Es wurde eine Liste der Verwaltungsverfahren festgelegt, für die Anträge interessierter Personen in elektronischer Form über das einheitliche Portal für elektronische Dienste eingereicht werden. Die Liste wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Überführung von Verwaltungsverfahren in die elektronische Form auf der Grundlage von Informationen des Nationalen Zentrums für elektronische Dienste erstellt. Die Anzahl der Verwaltungsverfahren, für die Anträge in elektronischer Form über das einheitliche Portal für elektronische Dienste eingereicht werden, stieg von 480 auf 592.
Darüber hinaus wurde eine Liste von Dokumenten und/oder Informationen festgelegt, die von den örtlichen Exekutiv- und Verwaltungsorganen bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren auf Antrag von Bürgern selbstständig angefordert (eingeholt) werden.
Wie im Justizministerium erläutert wurde, wurden in der neuen Liste im Vergleich zur geltenden Liste die anzufordernden Dokumente und Informationen – unter anderem aus Informationsressourcen (Systemen) – gemäß den Rechtsvorschriften, die die Reihenfolge ihrer Durchführung regeln, präzisiert. Die Anzahl der Informationsressourcen (Systeme), aus denen für die Durchführung von Verwaltungsverfahren erforderliche Informationen angefordert werden können, erhöhte sich von 4 auf 17, was eine erhebliche Verkürzung der Bearbeitungszeit von Verwaltungsverfahren ermöglichen wird.
