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11 Mai 2026, 19:55

Rat der Republik genehmigt Gesetzentwurf über Warenbörsen 

MINSK, 11. Mai (BelTA) – Der Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes der Republik Belarus „Über Warenbörsen“ ist in der vierten Sitzung des Rates der Republik der Nationalversammlung der achten Einberufung genehmigt worden.

Der Gesetzentwurf zielt auf die Verbesserung der rechtlichen Regelung des Börsenhandels unter Berücksichtigung der praktischen Anwendung des Warenbörsengesetzes ab. Der bestehende Regulierungsmechanismus für diesen Bereich wurde im Großen und Ganzen beibehalten. Gleichzeitig werden mit dem Gesetzentwurf grundlegend neue Ansätze umgesetzt, die darauf abzielen, sowohl die staatlichen Interessen im Bereich des Börsenhandels als auch die Rechte und berechtigten Interessen seiner Teilnehmer am Erhalt qualitativ hochwertiger Dienstleistungen bei der Durchführung von Börsengeschäften zu schützen.
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs bemerkte der Stellvertretende Minister für Antimonopolregulierung und Handel, Oleg Dikun, dass dieser Gesetzentwurf gemäß den Empfehlungen des Expertenrates beim Rat der Republik überarbeitet worden sei und auf eine umfassende Regelung der Beziehungen im Bereich des Börsenhandels unter Berücksichtigung der Rechtsanwendungspraxis abziele.

Mit Blick auf die wesentlichen Neuerungen des Gesetzentwurfs hob der Stellvertretende Minister die Festlegung der Grundprinzipien des Börsenhandels hervor. Er wies darauf hin, dass gemäß den Empfehlungen des Expertenrates dem Gesetzentwurf ein weiteres Prinzip hinzugefügt worden sei – das Prinzip der Effizienz des Börsenhandels.
Zu den Neuerungen gehören die Schaffung eines nationalen Systems von Börsenindizes, die Aufhebung der Beschränkung für den Verkauf von Lagerscheinen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Börsenhandel, die Vereinfachung des Verfahrens und die Festlegung eines Mechanismus zum Abschluss von Börsendienstleistungsverträgen durch den Abschluss eines Beitrittsvertrags.

Im Gesetzentwurf werden die Aufgaben, Funktionen der Börse und die Befugnisse des Ministeriums für Antimonopolregulierung und Handel präzisiert. Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf die Befugnisse des Staatsoberhauptes zur Festlegung von Regulierungsbesonderheiten fest und sieht eine Reihe von Bestimmungen vor, die darauf abzielen, das Warenbörsengesetz mit anderen Rechtsakten in Einklang zu bringen.

„Der Entwurf wurde auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen im Bereich des Börsenhandels erarbeitet und wird eine effektive rechtliche Regulierung der Börsentätigkeit gewährleisten. Der Entwurf sieht keine Einführung neuer Verwaltungsverfahren vor“, so Oleg Dikun.

Der Vorsitzende der Ständigen Kommission des Rates der Republik für Regionalpolitik und lokale Selbstverwaltung, Leonid Sajaz, fügte hinzu, dass der Gesetzentwurf vom Expertenrat insgesamt unterstützt worden sei und die Anmerkungen berücksichtigt worden seien.

Der Rat der Republik billigte heute außerdem den Gesetzentwurf „Über die Änderung des Wassergesetzbuches der Republik Belarus“.
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