MINSK, 12. Mai (BelTA) – Im Rahmen der Umsetzung des Präsidialerlasses Nr. 19 vom 16. Januar 2026 „Über Kryptobanken und einzelne Fragen der Kontrolle im Bereich der digitalen Zeichen (Token)“ haben der Hochtechnologiepark (HTP) gemeinsam mit den zuständigen Stellen eine Verordnung über das Verfahren zur Durchführung von Geschäften mit digitalen Zeichen (Token) durch Kryptobanken erarbeitet. Diese wurde am 15. April vom Aufsichtsrat des HTP genehmigt, wie der Pressedienst des HTP mitteilte.
Das Dokument regelt das Verfahren für Kryptobanken bei der Durchführung von Geschäften mit Token – darunter eine Liste der erlaubten Transaktionen sowie eine Liste der Token, mit denen eine Kryptobank Geschäfte tätigen darf.
Vorgesehen sind elf Arten von Token-Transaktionen, die Kryptobanken durchführen dürfen. Dazu gehören unter anderem die Einwerbung von Token als Kryptoeinlagen, die Kreditaufnahme von Token, Staking, die Verpfändung von Token, Kryptogarantien, die kustodiale Verwahrung (Verwahrung von Token für Dritte), die Übertragung von Token zwischen Kunden, die Emission und Platzierung eigener Token und mehr.
Zudem legt die Verordnung fest, dass eine Kryptobank Geschäfte mit 26 Token abschließen darf, die ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind, sowie mit Token, die von Kryptoresidenten des HTP im Rahmen eines ICO (Initial Coin Offering) emittiert und platziert wurden.
Die namentlich aufgeführten Tokens gehören zu den Top-100-Token laut der Plattform CoinMarketCap und fallen nicht in die Kategorie der anonymen Tokens.
