MINSK, 27. April (BelTA) - In Belarus werden Anforderungen an den Informationsschutz bei der Erbringung von Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen eingeführt. Der entsprechende Beschluss des Ministerrates „Über den Informationsschutz bei der Erbringung von Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen“ wurde von Premierminister Alexander Turtschin unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst der Regierung mit.
Der Beschluss wurde zur Umsetzung des Gesetzes vom 14. Juli 2025 Nr. 95-3 „Über die Änderung des Gesetzes der Republik Belarus ‚Über die Wirtschaftsprüfungstätigkeit‘“ ausgearbeitet.
Das Dokument sieht einer Liste von Organisationen vor, für die bei der Erbringung von Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen besondere Regelungen in Bezug auf den Informationsschutz gelten. Das Finanzministerium ist ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsorganisationen und Wirtschaftsprüfer – Einzelunternehmer – zu bestimmen, die zur Erbringung von Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen für die in die Liste aufgenommenen Organisationen zugelassen werden.
