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27 April 2026, 20:57

EAWK-Rat nimmt Änderungen an den Regeln zur Bestimmung des Ursprungslands von Waren für öffentliche Beschaffungen vor 

Archivfoto
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MOSKAU, 27. April (BelTA) – Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) hat am 27. April ein Paket von Änderungen an den Regeln zur Bestimmung des Ursprungslands bestimmter Warenarten verabschiedet, um den Zugang zu öffentlichen Beschaffungen der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zu gewährleisten. Das teilte der Pressedienst der EAWK mit.

Den Änderungen zufolge wird das eurasische Register der Industriegüter um zwei neue Warenpositionen ergänzt: Bindfäden, einschließlich Seile, Taue und Kabel, sowie Röntgeninspektionsanlagen, die nicht im medizinischen Bereich eingesetzt werden. Für eine Warenposition – Glasfaserkabel – wurden die Bedingungen aufgrund der Schwierigkeiten bei der Herstellung von optischen Fasern in den EAWU-Mitgliedstaaten vereinfacht.

Die Änderungen treten zehn Kalendertage nach dem Datum der offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
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