MINSK, 26. August (BelTA) - Am 26. August unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass "Über die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten", teilte der Pressedienst des belarussischen Staatsoberhauptes mit.
Um die Verfügbarkeit von Mobilfunkdiensten, auch im ländlichen Raum, zu verbessern, beschloss das Staatsoberhaupt, verbindliche Anforderungen an die Qualität und die Abdeckung der Dienste der Mobilfunkbetreiber festzulegen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen sollen die Mobilfunkbetreiber haftbar gemacht werden.
Dem Dokument zufolge sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, einen Teil ihrer Gewinne für den Bau neuer Sendemasten, die Modernisierung bestehender Anlagen und andere Maßnahmen zum Ausbau der Mobilfunknetze zu verwenden, um den Versorgungsbereich und die Signalstabilität zu verbessern.
Darüber hinaus sieht das Dekret die Einführung eines sozialen Grundtarifs für die Bevölkerung vor, dessen Kosten vom Staat kontrolliert werden und der für alle Bevölkerungsgruppen erschwinglich wird.
Um die Verfügbarkeit von Mobilfunkdiensten, auch im ländlichen Raum, zu verbessern, beschloss das Staatsoberhaupt, verbindliche Anforderungen an die Qualität und die Abdeckung der Dienste der Mobilfunkbetreiber festzulegen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen sollen die Mobilfunkbetreiber haftbar gemacht werden.
Dem Dokument zufolge sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, einen Teil ihrer Gewinne für den Bau neuer Sendemasten, die Modernisierung bestehender Anlagen und andere Maßnahmen zum Ausbau der Mobilfunknetze zu verwenden, um den Versorgungsbereich und die Signalstabilität zu verbessern.
Darüber hinaus sieht das Dekret die Einführung eines sozialen Grundtarifs für die Bevölkerung vor, dessen Kosten vom Staat kontrolliert werden und der für alle Bevölkerungsgruppen erschwinglich wird.