MINSK, 29. Mai (BelTA) – Der überarbeitete Entwurf des Erlasses über die Kontrolltätigkeit wurde dem Staatsoberhaupt erneut vorgelegt. Das Dokument wurde während des Treffens des belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko mit der Führung des Ministerrats zur Prüfung vorgelegt.
Der Generalstaatsanwalt soll bei dem Treffen über die Fertigstellung des Erlassentwurfs berichten. Alexander Lukaschenko fragte, ob es grundlegende Aspekte des Dokuments gibt, die diskutiert werden müssen.
Wie berichtet, wurde diese Frage zuvor auf der Ebene des Staatsoberhauptes erörtert. Am 28. März fand eine Sitzung zu diesem Thema statt. Damals wurde dem Präsidenten der Entwurf eines Erlasses zur Verbesserung der Effizienz der Kontroll- und Überwachungstätigkeiten vorgelegt, der unter Berücksichtigung der auf der Sitzung im Mai letzten Jahres gemachten Anmerkungen und Vorschläge fertiggestellt worden war. Alexander Lukaschenko schickte das Dokument zur Überarbeitung. Eine seiner Hauptforderungen war es, die Normen des Dokuments leichter anwendbar zu machen, den Stil und die Arbeitsmethoden der Kontrollorgane zu ändern und dabei den Schwerpunkt auf die Verbesserung ihrer Effizienz zu legen. Die beteiligten staatlichen Stellen wurden beauftragt, einen Kompromiss zu finden, ihre Ansätze zu überarbeiten und das Dokument in angemessener Qualität herauszugeben.

Der Erlass Nr. 510 „Über die Verbesserung der Kontrolltätigkeit in der Republik Belarus“ aus dem Jahr 2009, der immer noch in Kraft ist, ist veraltet, und in diesem Bereich sind gewisse Anpassungen erforderlich, nicht nur technischer Art.