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19 Oktober 2021, 17:38

Besprechung von COVID-19-Maßnahmen: Staatschef gibt Regierung Anweisungen

MINSK, 19. Oktober (BelTA) – Im Anschluss an die heutige Besprechung zu Prävention und Bekämpfung von Coronavirus-Infektion hat Präsident Alexander Lukaschenko zuständigen Beamten in der Regierung und Gesundheitsministerium konkrete Anweisungen erteilt.

Was sollen Ärzte tun

„Ich werde mich vielleicht hart ausdrücken, aber die Sache sieht so aus: Ärzte müssen Patienten behandeln. Das habe ich noch während der ersten COVID-19-Welle gesagt. Lenken sie die Ärzte von ihren eigentlichen Pflichten nicht ab. Lassen sie die Ärzte arbeiten. Lassen sie diese Kontrollen mit „Masken an“, das ist nicht ihre Aufgabe“, betonte Alexander Lukaschenko.

„Die Regel lautet „Masken tragen ist das Recht eines jeden, es darf aber keinen Maskenzwang geben.“ Wer Masken tragen will, wird das tun. Die Ärzte und Epidemiologen sollten ihre Ressourcen für die Einhaltung der Maskenpflicht nicht verschwenden“, sagte der Staatschef.

Die Ärzte haben ältere Personen, Studenten und schwangere Frauen in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit stellen. Ihre Behandlung und Impfung hat Priorität.

In Senioren- und Altersheimen wird die Situation mit dem Coronavirus von Abgeordneten kontrolliert. Landesweit gibt es heute 156 Einrichtungen, wo rund 20,5 Tsd. Personen untergebracht werden. In diesen Einrichtungen und in 8 Internatshäusern sind 96% der Senioren geimpft worden. Das Gesundheitsministerium informiert über 10 COVID-19-Erkrankte in Seniorenheimen.

Wie sollen Medikamente erworben werden

Alexander Lukaschenko erzählte, dass in seinem Auftrag das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Kürze eine weitere Vereinbarung mit Indien über die Anschaffung antiviraler Präparate treffen soll. Auch der belarussische Premier soll diese Frage unter Kontrolle nehmen.

Wer soll Beatmungsgeräte erhalten

Die Medien informieren heute über das Fehlen von Beatmungsgeräten in den Kreiskrankenhäusern. In solchen Fällen werden schwer Kranke in benachbarte Städte überführt.

„Wir können heute nicht jedes Kreiskrankenhaus mit 10 bis 12 Beatmungsgeräten ausstatten. Erstens ist das teuer. Zweitens werden sie dort nicht mehr gebraucht, wenn die aktuelle COVID-Welle vorbei ist. Drittens ist die Anschaffung neuer Geräte nicht einfach. Die Nachfrage ist sehr groß. Wir werden bis Jahresende ca. 15 Stück erhalten. Aber es geht nicht darum. Wenn in einem Kreiskrankenhaus alle Beatmungsgeräte besetzt sind und in einer anderen Stadt nur 2 von 10 Geräten, warum kann man einen Patienten nicht 40 km weit in diese Stadt abtransportieren. Hier sollte es keine Angst geben. Uns geht es darum, den Menschen gesund zu machen, und wir alle müssen uns anpassen können.“

In Belarus sind heute nur 50 Prozent aller Beatmungsgeräte belegt. Es wäre nicht zweckmäßig, zusätzliche Geräte zu erwerben.

Stationäre Behandlung

Stationäre Behandlung der COVID-19-Erkrankten soll in Belarus vom Gesundheitsministerium unter Sonderkontrolle genommen werden.

„In Belarus hat sich inzwischen ein klares Behandlungsschema etabliert: Patienten werden bei ersten COVID-Symptomen zunächst ambulant behandelt. Stationäre Behandlung erfolgt nur bei bestimmten Indikatoren. Geheilt, positive Dynamik, kein Flüssigkeitsbedarf – sofort entlassen. Wer keinen längeren Krankenhausaufenthalt braucht, sollte nicht 7 bis 10 Tage in der Klinik bleiben“, sagte Lukaschenko.

Post-COVID-Patienten können zur Rehabilitation in Sanatorien überwiesen werden. In Belarus gibt es außer COVID-19 auch andere Krankheiten: Krebs, Asthma, Herz- und Kreislaufstörungen. Patienten mit diesen Erkrankungen brauchen auch medizinische Versorgung und Behandlung.

Alexander Lukaschenko kündigte in der nächsten Zeit eine Inspektion von Problem-Krankenhäusern an.

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