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12 Oktober 2015, 09:19

Jermoschina: Präsidentschaftskandidaten können Wahlergebnisse innerhalb von drei Tagen anfechten

MINSK, 12. Oktober (BelTA) – Die Präsidentschaftskandidaten können die Wahlergebnisse innerhalb von drei Tagen anfechten. Das erklärte die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK), Lidia Jermoschina, vor Journalisten, wie ein BelTA-Korrespondent bekanntgab.

„Die Präsidentschaftskandidaten können sich an die Zentrale Wahlkommission mit der Klage wenden, die Wahlen als ungültig anzuerkennen. Wenn die ZWK die Klage abweist, wird der ZWK-Beschluss entgültig sein. Wenn die ZWK die Wahlergebnisse in einem bestimmten Wahllokal oder überall im Land als ungültig anerkennt, kann dieser Beschluss vor dem Obersten Gericht angefochten werden“, sagte Lidia Jermoschina.

Die ZWK-Leiterin kommentierte, warum die Bürger gegen alle Kandidaten aktiver, als für einige Kandidaten gestimmt hatten. „Ich denke, dass es von der Enttäuschung derjenigen zeugt, die Änderungen wollen, aber keine alternative Kandidatur sehen“, meint sie.

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