Projekte
Staatsorgane
flag Mittwoch, 6 Mai 2026
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
06 Mai 2026, 10:22

Regierung regelt einzelne Fragen der Registrierung und des Verkehrs von Arzneimitteln 

Archivfoto
Archivfoto
MINSK, 6. Mai (BelTA) – Die Regierung hat einzelne Fragen geregelt, die in der Praxis der Registrierung und des Verkehrs von Arzneimitteln auftreten. Die entsprechende Verordnung wurde vom belarussischen Premierminister Alexander Turtschin unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst der Regierung von Belarus mit.

Die Verordnung „Über die Änderung von Verordnungen des Ministerrates der Republik Belarus vom 18. September 2020 Nr. 545 und vom 8. Oktober 2021 Nr. 570“ sieht die Erweiterung der Liste von Bedingungen vor, bei deren Vorliegen das Gesundheitsministerium das bedingte Registrierungsverfahren für strategisch wichtige Arzneimittel (für ein Jahr) anwenden kann, um deren Engpässe auf dem inländischen Markt zu verhindern und die Anzahl der eingeführten nicht registrierten Arzneimittel zu verringern.

Das Dokument sieht ferner die Möglichkeit der Anwendung eines vereinfachten Registrierungsverfahrens (für fünf Jahre) in Fällen vor, in denen das Arzneimittel von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion registriert wurde.

Die Verordnung ändert auch das Verfahren zur Ausstellung einer Pharmazeutischen Produktbescheinigung in Bezug auf die Notwendigkeit einer Bewertung der im Registrierungsdossier enthaltenen Informationen – sowohl für Arzneimittel, die in das Staatliche Arzneimittelregister der Republik Belarus aufgenommen wurden, als auch für solche, die in das Einheitliche Register der registrierten Arzneimittel der Eurasischen Wirtschaftsunion aufgenommen wurden.
Abonnieren Sie uns auf
X
Letzte Nachrichten aus Belarus