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13 Dezember 2022, 09:35

Anmeldeverfahren für EU-Beförderungsunternehmen bei Beantragung von Genehmigungen ist geändert

MINSK, 12. Dezember (BelTA) - Das Anmeldeverfahren für EU-Beförderungsunternehmen bei der Beantragung von Genehmigungen in Belarus wurde geändert, teilte der Pressedienst des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation gegenüber BELTA mit.

"Ab dem 10. Oktober 2022 können Straßentransportunternehmen aus der EU bei der Verkehrsaufsichtsbehörde des Verkehrsministeriums eine Genehmigung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr in unserem Land erhalten. Derzeit wurde das Anmeldeverfahren für EU- Beförderungsunternehmen bei der Beantragung belarussischer Genehmigungen geändert", so der Pressedienst.

Zunächst muss man sich als ausländischer Kraftverkehrsunternehmer (Europäische Union) im automatischen Genehmigungssystem eintragen lassen und sich dann in sein persönliches Konto einloggen. Zweitens ist es erforderlich, im automatisierten System eine Rechnung über die Anzahl der beantragten Genehmigungen auszustellen und die Bestellung mit den angegebenen Daten zu bezahlen. Die Gebühr für diese von der Verkehrsaufsichtsbehörde ausgestellten Genehmigungen beträgt 15 Basiseinheiten (1 BV ist jetzt Br32). Drittens muss man eine Genehmigung bei einer der strukturellen Unterabteilungen der Verkehrsinspektion in Minsk und in den regionalen Zentren beantragen.

Das Verkehrsministerium erinnerte daran, dass die Möglichkeit der Bearbeitung von Genehmigungen in Belarus parallel zu den Normen des Ministerratserlasses № 247 "Über den Verkehr von Fahrzeugen" vom 22. April 2022 läuft. So wird die Regelung beibehalten, dass ausländische Frachtführer die Fracht zum Zwecke des späteren Umladens oder Umkuppelns an speziell dafür vorgesehenen Orten abliefern.

Das Verfahren für die Verwendung von Durchreisegenehmigungen, die von der belarussischen Seite an die zuständigen Behörden ausländischer Staaten übermittelt werden, bleibt unverändert.

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