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06 Mai 2024, 14:51

Rat der Republik genehmigt Gesetzentwurf zur Aussetzung des KSE-Vertrags

MINSK, 6. Mai (BelTA) – Der Rat der Republik der Nationalversammlung von Belarus hat in der heutigen Sitzung den Gesetzentwurf „Über die Aussetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa“ genehmigt.
                                               
Der Gesetzentwurf wurde zur Wahrung der nationalen Interessen der Republik Belarus und als Reaktion auf den Beschluss der NATO-Mitgliedsländer, den am 19. November 1990 in Paris unterzeichneten Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa auszusetzen, entwickelt. Der KSE-Vertrag sieht Reduzierung von konventionellen Waffen und Technik (Panzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artillerie, Angriffshubschrauber und Kampfflugzeuge) sowie Mechanismen zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen (Informationsaustausch und Inspektionen) vor.

Die Republik Belarus erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem KSE-Vertrag in vollem Umfang und hält sich strikt an die festgelegten Obergrenzen für die Verfügbarkeit von Rüstungsgütern, militärischer Ausrüstung und Personal der Streitkräfte.

Am 21. März 2023 beschloss die Regierung der Republik Polen, den Vertrag in Bezug auf Belarus nicht umzusetzen. Die Tschechische Republik kündigte über das OSZE-Kommunikationsnetz im August 2022 die Aussetzung der Vertragsverpflichtungen an. Als Teil der Reaktion auf die unfreundlichen Schritte Polens und der Tschechischen Republik wurde das Gesetz Nr. 305-Z der Republik Belarus vom 16. Oktober 2023 mit dem Titel „Über die Aussetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa in Bezug auf die Republik Polen und die Tschechische Republik“ verabschiedet, auf dessen Grundlage die Republik Belarus den Vertrag in Bezug auf die genannten Staaten am 30. Oktober 2023 ausgesetzt hat.

Die Aussetzung des Vertrags bedeutet nicht, dass sich die Republik Belarus aus dem Vertrag zurückgezogen hat oder dass die Streitkräfte aufhören, interne Verfahren im Zusammenhang mit seiner Umsetzung durchzuführen. In der Praxis bedeutet die Aussetzung eine geringere Bereitstellung von Informationen über konventionelle Waffen und Ausrüstungen der Republik Belarus sowie weniger Inspektionen zur Überwachung des Vertragsbestimmungen.
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