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10 Januar 2018, 18:46

Lukaschenko genehmigt Vorbereitungsplan von Gesetzentwürfen für 2018

MINSK, 10. Januar (BelTA) – Es wurde der Vorbereitungsplan von Gesetzentwürfen für 2018 genehmigt. Der entsprechende Erlass wurde vom belarussischen Präsidenten, Alexander Lukaschenko, genehmigt. Das gab der Pressedienst des Staatschefs von Belarus der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

Gemäß dem Plan werden neununddreißig Gesetzentwürfe vorbereitet und der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung vorgelegt. Dabei sind sechs Gesetzentwürfe neu. Das sind Gesetzentwürfe „Über Zahlungsdienstleistungen in der Republik Belarus“, „Über Personalangaben“, „Über Elektroenergetik“, „Über Strahlenschutzsicherheit“, „Über Schutz und Nutzung von Mooren (Torflagerstätten)“ und „Über Gerichts- und Prüfungstätigkeit“.

Fünf Gesetzentwürfe bilden das Haushaltspaket. Darunter ist auch der Gesetzentwurf „Über Staatshaushalt für 2019“.

Übrige Gesetzentwürfe sehen die Korrektur der geltenden Gesetzgebung vor. Es wird geplant, Änderungen zu einer Reihe von Gesetzbüchern sowie zu Gesetzen „Über Arbeitsschutz“, „Über Transplantation von menschlichen Organen und Geweben“, „Über Handelsgesellschaften“, „Über geografische Angaben“, „Über Wirtschaftsprüfungstätigkeit“, „Über Straßenverkehr“, „Über Werbung“, „Über natürliche Monopole“, „Über staatliche Innovationspolitik und Innovationstätigkeit in der Republik Belarus“, „Über Staatsdienst in der Republik Belarus“ u.a. vorzunehmen.

Außerdem werden 2018 zwei Konzepte der Gesetzentwürfe „Über Staatsorganisationen und Handelsgesellschaften unter Teilnahme des Staates“ und „Gewaltprävention in der Familie“ vorbereitet und dem Staatschef zur Abstimmung vorgelegt.

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