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15 März 2018, 12:46

Lukaschenko schließt Änderungen des belarussischen Grundgesetzes in der Zukunft nicht aus

MINSK, 15. März (BelTA) – Änderungen des Grundgesetzes sind in Belarus ein Diskussionsthema der Zukunft. Das erklärte Präsident Alexander Lukaschenko beim Treffen mit den Richtern des Verfassungsgerichts.

„Ich habe dieses Thema bereits bei Treffen mit Parlamentsabgeordneten und der Richterschaft angesprochen. Wir werden künftig Änderungen des Grundgesetzes ernsthaft überlegen müssen“, sagte Lukaschenko. „Das ist einfach. Man muss verstehen, dass die Gesetzgebungstätigkeit ein lebendiger Prozess ist. Normen und Gesetze müssen regelmäßig korrigiert und an die Realien der Gegenwart angepasst werden.“

„Vor einigen Jahren konnte sich niemand vorstellen, dass die Wirtschaft in den Hintergrund und Informationstechnologien in den Vordergrund treten werden und dass nicht fossile Brennstoffe sondern Innovationen die Agenda bestimmen werden“, bemerkte der Staatspräsident. Aus dieser Tatsache heraus gehe die Notwendigkeit bestimmter Korrekturen hervor, ob im gesellschaftlichen Leben oder im Bereich der Gesetzgebung. Die Verfassung müsse den aktuellen globalen Trends immer zwei-drei Schritte voraus gehen, so Lukaschenko.

Sehr wichtig sei dabei der Zeitpunkt, den man für Änderungen des Grundgesetzes wähle, glaubt das Staatsoberhaupt. Allein die Gespräche darüber könnten „Brownsche Bewegung“ in der Gesellschaft auslösen, geschweige denn die Reaktion gewisser politischer Kreise oder interessierter Eliten. „Deshalb müssen wir sehr genau den Zeitpunkt bestimmen, wo wir etwas ändern wollen. Zunächst aber müssen wir uns auf die Hauptfelder festlegen, wo diese Korrekturen unbedingt erforderlich sind“, führte er aus.

„Bei jedem Verbesserungsvorschlag für die Verfassung müsse man davon ausgehen, dass Interessen des Volkes und des Staates oberste Priorität haben. Belarus muss stark und unabhängig bleiben, ein Staat, in dem gewissenhafte, weise und erfolgreiche Menschen als größter Wert angesehen werden“, betonte Lukaschenko.

Seiner Meinung nach müsse das Verfassungsgericht alle Normen des Grundgesetzes objektiv und umfassend analysieren. Die Richter des Verfassungsgerichtes verfügten dafür das notwendige Wissen. „Wie aktuell sind die Verfassungsnormen? Entsprechen sie den Entwicklungstendenzen der modernen Gesellschaft und globalen Ansätzen? Diese und andere Fragen müssen Sie stellen, um neue Änderungen vorzunehmen. Sie müssen so sein, dass niemand uns im Nachhinein etwas vorzuwerfen hätte. Erfahrungen anderer Staaten sind gut, aber wir müssen bei Schaffung oder Änderung eigener Normen des Grundgesetzes niemandem hinterherlaufen“, zeigte sich der Staatschef überzeugt.

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