Projekte
Staatsorgane
flag Samstag, 27 April 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
15 März 2024, 18:30

Golowtschenko: Antwortmaßnahmen gegen Litauen werden belarussische Wirtschaft und Verbraucher nicht beeinträchtigen 

MINSK, 15. März (BelTA) - Die Antwortmaßnahmen gegen die unfreundlichen Handlungen Litauens werden die belarussische Wirtschaft und die Verbraucher nicht beeinträchtigen. Dies erklärte der belarussische Premierminister Roman Golowtschenko.
 
Belarus hat als Reaktion auf die unfreundlichen Schritte Litauens zur Schließung von zwei Grenzübergängen Ggenmaßnahmen ergriffen. "Wir sprechen über zwei Regierungsbeschlüsse, die Verbote verhängen. Der erste betrifft Produkte aus Litauen, hauptsächlich Lebensmittel. Wir importieren sie für einen geringen Betrag pro Jahr - etwa 5-6 Millionen Dollar. Ich bin sicher, dass das Verbot keine Auswirkungen auf unsere Wirtschaft, auf den Verbrauchermarkt haben wird. Und diejenigen, die auf litauische Schokoriegel nicht verzichten können, werden nicht darunter leiden. Beide Beschlüsse gelten nicht für Privatpersonen und Waren für den persönlichen Gebrauch", sagte Roman Golowtschenko.
 
Der zweite Beschluss sieht Beschränkungen für die Lieferung von Industriegütern vor. "Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Waren im Wert von rund 150 Millionen Dollar in einer Menge von etwa 60 Tausend Tonnen nach Belarus importiert. Das heißt aber nicht, dass diese Waren nicht zu uns kommen. Sie werden nur einen anderen logistischen Weg nehmen - über Lettland und Polen. Das Verbot betrifft nur die Einfuhr über den belarussisch-litauischen Grenzabschnitt", so der Premierminister.
 
"Die Entscheidung über die Antwortmaßnahmen ist absolut verifiziert und kalkuliert, sie wurde von Expertengruppen vorbereitet. Weder die Menschen noch der Markt werden sie spüren", sagte der Regierungschef.
 
Wie bereits berichtet, hat die Regierung die Liste der Waren, deren Einfuhr und Verkauf in Belarus verboten ist, ergänzt. Die entsprechenden Änderungen wurden mit dem Beschluss des Ministerrats vom 6. Dezember 2021 eingeführt. Die Liste umfasst insbesondere bestimmte Waren mit Ursprung in Litauen: Kondensmilch und -sahne, Obst und Nüsse, Kaffee, Fruchtsäfte, Wasser, Essig, Strumpfhosen, Strümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, bestimmte Bauprodukte, Kühl- und Gefriergeräte.
 
Die Regierung von Belarus hat außerdem ein Einfuhrverbot für bestimmte Waren über den belarussisch-litauischen Grenzabschnitt verhängt. Folgende Waren dürfen nicht zum Verkauf und Verbrauch nach Belarus eingeführt werden: Wasser, Bier, Wein, Traubenmost, Wermut, andere vergorene Getränke, Äthylalkohol, Essig, Luftgummireifen und Reifen, Kleidung und andere gebrauchte Waren sowie gebrauchte Teile und Zubehör von Fahrzeugen.
Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus