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08 April 2020, 10:37

Protokoll über gemeinsamen Strommarkt wird durch EAWU-Länder ratifiziert

MOSKAU, 8. April (BelTA) – Das Protokoll über die Bildung des gemeinsamen Strommarktes der Eurasischen Wirtschaftsunion wird durch die EAWU-Länder ratifiziert. Das gab der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) der Nachrichtenagentur BelTA bekannt. 

Das EAWK-Kollegium erörterte am 7. April Informationen über Ergebnisse der Überwachung der Erfüllung des Programms zur Bildung des gemeinsamen Strommarktes in der EAWU im Jahr 2019. Seine Einrichtung ist durch den Vertrag über die EAWU vorgesehen. Durch Beschlüsse des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrats wurden das Konzept und das Programm genehmigt. 

„Zum Schlüsselereignis des vergangenen Jahres war die Unterzeichnung des internationalen Vertrags über den gemeinsamen Strommarkt der EAWU von den Staatschefs am 29. Mai. Das Dokument wurde in Form eines Protokolls gebildet und enthält Änderungen zum Abschnitt 20 des Vertrags. Das Protokoll definiert den rechtlichen Rahmen und die Grundsätze für die Bildung, das Funktionieren und die Entwicklung des Strommarktes der EAWU, legt die Bereiche fest, die durch die Regeln für das Funktionieren des Marktes geregelt werden, und überträgt den Organen der EAWU die Befugnis, die in diesem Dokument vorgesehenen Rechtsakte zu genehmigen. Derzeit durchläuft das Protokoll die innerstaatlichen Verfahren, die für sein Inkrafttreten erforderlich sind“, so die EAWK. 

Am 20. Dezember letzten Jahres haben die Präsidenten der Eurasischen Wirtschaftsunion einen Veranstaltungsplan verabschiedet, der vor dem Beginn der Arbeit des Strommarktes der EAWU umzusetzen ist. „Seine Inbetriebnahme ist spätestens zum 1. Januar 2025 mit dem Inkrafttreten von vier Marktregeln geplant. Es handelt sich um die Regeln des gegenseitigen Handels mit Elektroenergie, der Bestimmung und Verteilung der Übertragungsfähigkeit der zwischenstaatlichen Fernleitungen, des Zugangs zu Dienstleistungen für die zwischenstaatliche Übertragung von Elektroenergie (Kapazität) und des Informationsaustauschs auf dem gemeinsamen Strommarkt der EAWU“, so der Pressedienst. 

Der Veranstaltungsplan sieht auch die Genehmigung der Bestimmung über die Entwicklung zwischenstaatlicher Stromnetze, der Form des Abkommens über den Marktzugang, der Vorschriften über den zentralisierten Stromhandel im gemeinsamen Strommarkt der EAWU sowie einer Reihe anderer Rechtsvorschriften vor. Der Plan bezieht sich auch auf die Testversuche der technologischen Basis des gemeinsamen Strommarktes der EAWU, einschließlich des elektronischen Stromhandelssystems. 

„Im Jahr 2020 wird die Arbeit zur Bildung des gemeinsamen Strommarktes der EAWU fortgesetzt. In erster Linie werden die Entwürfe der Regeln für das Funktionieren des gemeinsamen Strommarktes der EAWU vereinbart“, fügte die EAWK hinzu.

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