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01 April 2020, 16:02

Dirk Schuebel: EU ist bereit, Belarus jede Hilfe zur Bekämpfung des Coronavirus zu prüfen

Die Europäische Union ist bereit, über sofortige oder langfristig angelegte systematische Anstrengungen zu diskutieren, die Belarus helfen sollen, den Coronavirus-Sturm zu überleben. Das erklärte Leiter der EU-Delegation in Belarus, Dirk Schuebel, in einem Interview mit BelTA. Er erzählte darüber, wie die EU ihren östlichen Partnerstaaten in Zeiten der Corona-Krise finanziell helfen will und wie es weiter um die Ratifizierung der Abkommen zwischen Belarus und der EU über Visaerleichterungen und Rückübernahme steht.

BelTA: Die EU hat beschlossen, den Ländern der Östlichen Partnerschaft in der aktuellen Corona-Krise zu helfen. Worauf kann unter diesen Umständen die Republik Belarus rechnen?

- Natürlich ist COVID-19 eine globale Bedrohung. Die EU setzt sich mit aller Kraft dafür ein, um die Auswirkungen des Coronavirus auf das Leben und das Wohlergehen der Menschen zu mildern. Wir reagieren sowohl auf die unmittelbaren Bedürfnisse des Gesundheitswesens als auch auf die längerfristigen Bedürfnisse stark betroffener sozialer Gruppen, kleiner und mittlerer Unternehmen, die das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die EU sehr viel Geld in die Forschung zum Coronavirus und COVID-19 (Diagnose, Impfung und Behandlung) investiert. Wir setzen uns dafür ein, dass die Versorgung mit Medikamenten und medizinischer Ausrüstung nicht unterbrochen wird. Durch eine erhöhte Produktion von Tests entwickeln wir gemeinsame Ansätze für Teststrategien, um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gesundheitssysteme in der Lage sind, allen Patienten, die eine Behandlung benötigen, zu helfen.

Im Rahmen ihrer globalen Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus hat die Europäische Union 140 Millionen Euro für die dringendsten Bedürfnisse der Menschen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, einschließlich Belarus, umgeschichtet. Die EU wird nach wie vor die Lieferung von medizinischem Material, Ausrüstung und Schutzausrüstung, einschließlich Beatmungsgeräten, Masken, Brillen und Anzügen sowie Kitteln unterstützen. Die EU arbeitet mit der Weltgesundheitsorganisation zusammen und stellt 30 Millionen Euro bereit, um sicherzustellen, dass diese notwendigen Materialien in den kommenden Wochen gemeinsam eingekauft und in den sechs Partnerländern effektiv verteilt werden.

Falls erforderlich, wird die WHO das Gesundheitsministerium bei der Ausbildung und Aufklärung der Öffentlichkeit unterstützen, auch durch im Rahmen des laufenden BELMED-Programms der Europäischen Union.

Auf eine ähnliche Weise, durch die Inanspruchnahme der EU-Mittel also, wollen das UN-Entwicklungsprogramm und der UN-Bevölkerungsfonds das belarussische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz bei der Unterstützung besonders gefährdeter Gruppen helfen.

Die Europäische Union will ihre Ressourcen und ihr Personal, die in den laufenden Projekten der Belarussischen Rotkreuzgesellschaft eingesetzt werden, für die Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 unter älteren Menschen umzuleiten.

BelTA: Wie wird sich Ihrer Meinung nach die komplizierte Situation mit dem Coronavirus auf den bilateralen Handel und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Belarus auswirken?

- Während die EU beispiellose Maßnahmen zur Unterstützung ihrer eigenen Wirtschaft ergreift, ist es klar, dass der Ausbruch von COVID-19 ernsthafte wirtschaftliche Folgen für alle Länder haben wird. Ein Großteil der Mittel stellt die EU zur Milderung der negativen Auswirkungen der COVID-19 bereit. Aus dem Treuhandfonds der Europäischen Union und der Weltbank werden einige Ressourcen dafür verwendet, um die geltende Kreditlinie der Entwicklungsbank der Republik Belarus aufzustocken.

Ein neues regionales Förderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro wird kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Krediten erleichtern. Es wird auch den KMU-Betrieben die Bedienung der bestehenden Kreditlinien und Zuschüsse erleichtern, die sich derzeit auf 200 Millionen Euro belaufen, unter anderem im Rahmen der EU4Business-Initiative.

Belarus steht heute mit der Europäischen Investitionsbank in Kontakt und berät darüber, das Darlehensportfolio anzupassen und zu erhöhen.

BelTA: Die Einreisebeschränkungen in den Schengenraum gelten 30 Tage. Wird diese Beschränkung in Zukunft verlängert?

- Am 17. März einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf eine vorübergehende 30-tägige Beschränkung der nicht obligatorischen Reisen aus Drittländern in die EU-Zone, so dass eine weitere Korrektur oder Verlängerung dieser Maßnahme vereinbart werden könnte. Das hängt dann davon ab, wie sich die Situation mit COVID-19 aussehen wird und auf welche Strategien zur Bekämpfung der Pandemie sich die EU-Länder einigen werden.

BelTA: Was lässt sich in der gegenwärtigen Situation über die Aussichten auf die Ratifizierung und das Inkrafttreten der Visa- und Rückübernahmeabkommen zwischen Belarus und der EU sagen?

- Wann genau die Abkommen in Kraft treten sollen, hängt davon ab, wann das Europäische Parlament und der EU-Rat ihre Sitzungen wieder abhalten werden, denn in der gegenwärtigen Pandemie-Krise ist das nicht klar. Wir befinden uns in der Endphase des Ratifizierungsverfahrens. Das Europäische Parlament muss seine Zustimmung geben, woraufhin der Rat über den Abschluss von Abkommen entscheidet und die belarussische Seite benachrichtigt.

Die Abkommen treten am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der entsprechenden Ratifizierungsnotifikationen in Kraft.

BelTA: Viele EU-Konsulate in Belarus haben im Moment geschlossen. Wiesen Sie, wann sie ihre Arbeit wieder aufnehmen?

- Leider können wir nicht vorhersagen, wann die zuständigen Dienststellen der EU-Länder diese Arbeit wieder aufnehmen können. Es hängt davon ab, wie sich die Situation mit COVID-19 entwickeln wird.

Die EU hat empfohlen, dass die Konsulate trotz der vorübergehenden Schließung der Visa-Stellen möglichst offen bleiben sollten, u.a. für die Bearbeitung der Visumanträge von Familienangehörigen der EU-Bürger, von Ärzten, Medizinforschern und Altenpflegern, von Arbeitern der Transportunternehmen, von Personen, die an humanitären Hilfsprojekten beteiligt sind, sowie von Personen, die in den Schengen-Raum als Transitreisende einfahren und von Reisenden in Notlagen.

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