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29 November 2018, 13:28

GUS-Staaten beginnen Erstellung des Programms für innovative Entwicklung für 2021/2030

MINSK, 29. November (BelTA) – Die Länder der Gemeinschaft haben die Erstellung des Entwurfs des neuen Zwischenstaatlichen Programms für innovative Entwicklung für 2021/2030 begonnen. Das sagte der Vizevorsitzende des Exekutivkomitees, Vizeexekutivsekretär der GUS, Sergej Iwanow, heute vor Journalisten vor der Sitzung des Zwischenstaatlichen Rates für die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technik und Innovationen im GUS-Hauptquartier in Minsk, wie ein BelTA-Korrespondent bekanntgab.

„Am wichtigsten ist es die Arbeit auf lange Sicht. Wir starteten die Erarbeitung des Entwurfs des Zwischenstaatlichen Programms für innovative Entwicklung für 2021/2030. Das ist ein sehr wichtiges Dokument. Wir laden zur Teilnahme alle GUS-Staaten ein“, sagte Sergej Iwanow.

Derzeit wird im GUS-Raum das Zwischenstaatliche Programm für innovative Entwicklung für 2020 umgesetzt. „Seit der Genehmigung des Programms durch den Rat der GUS-Regierungschefs vergingen 7 Jahre. Derzeit kann man prognostizieren, welche Ergebnisse erreicht werden. Es gibt sowohl Erfolge, als auch Richtungen, die nachgeprüft werden sollen. Ich bin sicher, dass die Erfahrung in Umsetzung des Programms bei der Vorbereitung des Entwurfs des neuen Programms für 2030 nützlich sein wird“, bemerkte der Vizevorsitzende des Exekutivkomitees.

Die Sitzung des Zwischenstaatlichen Rats für die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technik und Innovationen findet am 29./30. November im GUS-Hauptquartier in Minsk statt. Beim Treffen werden über zehn Fragen besprochen. Die Mitglieder des Zwischenstaatlichen Rats werden Ergebnisse der Umsetzung von Beschlüssen zusammenfassen, die in den vorherigen Sitzungen gefasst wurden, die Vorbereitung und Erörterung von Dokumententwürfen, die Fragen zur Umsetzung des Zwischenstaatlichen Programms der innovativen Zusammenarbeit der GUS-Staaten bis 2020 regeln, sowie die Umsetzung zwischenstaatlicher innovativer Pilotprojekte beraten. In der Sitzung geht es um den Internationalen Fonds für die innovative Entwicklung der GUS, die Entwicklung des Konzeptes zum Projekt des Zwischenstaatlichen Programms für die innovative Zusammenarbeit der Staaten der Gemeinschaft für 2021/2030, das Zusammenwirken des Zwischenstaatlichen Rats mit Organen der fachbezogenen Zusammenarbeit der GUS, der EAWU und des Unionsstaates, der Internationalen Vereinigung der Akademien der Wissenschaften. Außerdem behandeln die Sitzungsteilnehmer die Gründung des Zentrums für die Entwicklung des innovativen Unternehmertums, den Veranstaltungsplan der GUS für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit für 2019.

Der Zwischenstaatliche Rat für die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technik und Innovationen wurde 2009 eingerichtet. Zu seinen Funktionen gehören Koordinierung der wissenschaftlich-technischen und innovativen Politik und ihrer einzelnen Komponenten, Bildung der finanziell-wirtschaftlichen Mechanismen zur Unterstützung gemeinsamer Programme und Projekte in diesem Bereich. Der Rat soll die Entwicklung neuer Kooperationsformen, Staatsunterstützung für eine effektive Nutzung der vorhandenen Potenziale, Schaffung günstiger Bedingungen für die Stärkung der direkten Beziehungen zwischen wissenschaftlichen Forschungsorganisationen und innovativ-technischen Organisationen, Wissenschaftlern und Spezialisten der GUS-Staaten fördern.

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