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20 Februar 2017, 10:22

Sergej Nowizki: In Belarus werden Mindestanforderungen für Existenzgründer definiert

MINSK, 20. Februar (BelTA) – In Belarus werden in Kürze Mindestanforderungen für Existenzgründer definiert. Das sagte Vizevorsitzender des Rates für die Entwicklung des Unternehmertums, Sergej Nowizki, am 19. Februar im Interview mit TV-Staatssender ONT.

Ein entsprechender normativer Rechtsakt müsse bis Ende des ersten Quartals bekannt gegeben werden, erzählte Nowizki. „Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen Erlass, der die Spielregeln bestimmen wird, also Mindestanforderungen für Existenzgründung“, sage er.

Der Vizeratsvorsitzende hat angenommen, dass es sich dabei um die sogenannten Business-Modelle handeln wird. „Es wird zum Beispiel festgelegt, über wie viel Sitzplätze Cafes oder Frisiersalons verfügen müssen. Existenzgründer werden hiermit ganz genau wissen, was sie auf der Anfangsetappe ihrer Unternehmenstätigkeit zu tun haben, um ein eigenes Geschäft eröffnen zu dürfen“, führte er aus.

Auch in Bezug auf die Aufsicht und Kontrolle seitens der Behörden werde es Korrekturen und Änderungen geben. Es werde erwartet, dass es nach der Registrierung eines Unternehmens innerhalb der ersten 5 Jahre keine Kontrollen geben werde. „Existenzgründer werden auch die Möglichkeit haben, vor dem Gründungsstart alle möglichen Behörden zu konsultieren, um zum Beispiel über den Brandschutz oder Gesundheitsnormen ausreichend aufgeklärt zu sein. Der Unternehmer wird eine große Verantwortung dafür tragen, was er tut. Und für Verletzungen, die dem Staat oder Bürgern keinen Schaden zugefügt haben, wird es Warnungen und nicht gleich Geldstrafen geben“, sagte Nowizki.

„Mit diesem Erlass wird vieles im Nu verändert. Viele Einschränkungen, die es heute noch gibt, werden beseitigt“, zeigte sich Sergej Nowizki überzeugt

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