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25 Juli 2016, 17:15

Innenministerium: Flüchtlingsstrom aus der Ukraine verlangsamt sich um das Dreifache

MINSK, 25. Juli (BelTA) – Die Zahl ukrainischer Flüchtlinge, die nach Belarus einreisen, hat sich im Jahr 2016 um das Dreifache reduziert, sagte Stellenleiter für Staatsbürgerschaft und Migration im Innenministerium, Alexej Begun, heute vor Journalisten.

„Die Gesamtzahl der Flüchtlinge nach Belarus ist gegenüber der gleichen Vorjahresperiode um das Doppelte gesunken. Gleichzeitig hat sich der Strom ukrainischer Bürger, die auf das Territorium der Republik Belarus einreisen und hier einen Flüchtlingsstatus, Sonderschutz oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um das Dreifache verlangsamt. Die Zahl ukrainischer Staatsbürger, die eine belarussische Staatsbürgerschaft beantragen, bleibt auf dem Niveau von Vorjahr“, erzählte Begun.

Zum 1. Juli 2016 haben sich nach Angaben des Innenministeriums 351 Personen bei belarussischen Migrationsämtern gemeldet und einen Flüchtlingsstatus beantragt. Das ist doppelt so wenig wie in den ersten 6 Monaten 2015. Dabei liegt die Anzahl ukrainischer Antragsteller bei 80%. Die übrigen 20 Prozent sind Flüchtlinge aus Syrien, Jemen, Afghanistan, Ägypten usw. „Das sind Menschen, die aus Kriegsgebieten kommen“, führte Begun aus.

Belarussische Migrationsbehörden haben im Vorjahr insgesamt 22 424 Ukrainer registriert, die auf die eine oder die andere Weise ihren Aufenthalt in Belarus legalisieren wollten. Manche haben einen Flüchtlingsstatus erhalten, viele erhielten eine Aufenthaltserlaubnis.

Rund 1,4 Tsd. Menschen aus der Ukraine, Syrien, Afghanistan erhalten in Belarus einen Sonderschutz, 928 Bürger besitzen einen Flüchtlingsstatus.

Am 1. Juli 2017 tritt ein erneuertes und vom belarussischen Präsidenten unterzeichnetes Migrationsgesetz in Kraft, nach dem die Aufnahme von Flüchtlingen erleichtert und die Bearbeitungsdauer von Flüchtlings- und Schutzanträgen wesentlich reduziert werden wird. Möglicherweise wird diese Zeit 6 Monate betragen, heute müssen Flüchtlinge von einem Jahr bis 18 Monaten auf einen offiziellen Status warten.

Das Migrationsgesetz in erneuerter Fassung wird auch Grenzbeamten erlauben, Anträge von Ausländern zu bearbeiten, die sich an der belarussischen Grenze ohne gültige Einreisedokumente aufhalten.

Alle Änderungen des Migrationsgesetzes stehen im Einklan mit weltweit anerkannten Völkerrechtsnormen. Sie zielen unter anderem darauf hinaus, ausländischen Bürgern einen Flüchtlingsstatus zu gewähren, ohne dass sie dabei dieses oder andere Rechte missbrauchen. Das Gesetz enthält auch Normen, die sich auf eine Masseneinwanderung von Flüchtlingen beziehen. „Wir haben de facto unsere Vorgehensweise legalisiert, als wir es 2014/2015 mit einer Masseneinwanderung ukrainischer Bürger zu tun hatten“, präzisierte Begun.

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