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Politik
21 Mai 2019, 10:55

Bei der kommunalen Selbstverwaltung werden internationale Erfahrungen berücksichtigt

MINSK, 21. Mai (BelTA) - Die Arbeitsqualität der kommunalen Verwaltung und Selbstverwaltung wird in Belarus mit der Berücksichtigung internationaler Erfahrungen verbessert. Das erklärte Vorsitzender des Rates der Republik, Michail Mjasnikowitsch, im Interview mit der Zeitung “SB. Belarus segodnja“.

Michail Mjasnikowitsch hält die Arbeit des Rates für Zusammenarbeit mit Organen der kommunalen Selbstverwaltung beim Rat der Republik für wichtig. „Hier werden alle Vorschläge und Initiativen akkumuliert. Der Rat hat schon einen Fahrplan zur Verbesserung der Gesetzgebung vorbereitet, der kommunale Verwaltung und Selbstverwaltung regelt. Das sind bestimmte Maßnahmen, deren wichtiges Element internationale Kooperation darstellt“, informierte der Parlamentssprecher.

Der Rat nahm gute Kontakte mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates auf. Der Leiter der Oberkammer des Parlaments erinnerte an den jüngsten Besuch des Präsidenten des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, Anders Knape, in Belarus, den auch der Staatschef traf. „Solche Kontakte sind nützliche Erfahrungen, dank denen wir die besten Praktika bei europäischen Partnern übernehmen und gleichzeitig unsere Entwicklungen teilen“, betonte Michail Mjasnikowitsch. In Belarus wurde eine exakte Exekutive aufgebaut. Ihre Aufgabe besteht in der optimalen Verteilung von Ressourcen für maximalen Wirtschaftseffekt und Deckung der sozialen Bedürfnisse der Menschen. „Dieses Modell hat sich bewährt. Zurzeit müssen wir die Perspektiven möglicher Änderungen aufgrund eigener Erfahrungen mit Berücksichtigung internationaler Praxis einschätzen“, fügte der Parlamentssprecher hinzu.

Der Präsident gab dem Rat der Republik in Auftrag, allmähliche Dezentralisierung zusammen mit Interessenten auszuloten, um bestimmte Befugnisse an die lokalen Behörden zu delegieren. Wir müssen mögliche Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über kommunale Verwaltung und Selbstverwaltung vorbereiten. Die Bestimmungen des geltenden Gesetzes sowie der Artikel über Hauptprinzipien der kommunalen Verwaltung und Selbstverwaltung bewahren ihre Gültigkeit, müssen aber ergänzt werden. In nächster Zeit arbeitet der Rat der Republik zusammen mit Interessenten am Konzept zur Verbesserung der kommunalen Selbstverwaltung.

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