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29 Mai 2020, 09:10

Lukaschenko unterzeichnet Erlasse für Sozialschutz der Arbeitnehmer in schwieriger epidemiologischer Lage

MINSK, 29. Mai (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat zwei Erlasse unterzeichnet, die auf die Erhöhung des Sozialschutzes der Arbeitnehmer angesichts der Überwindung der Folgen der in der Welt- und Nationalwirtschaft ergriffenen Maßnahmen gegen Pandemie gerichtet sind. Das gab der Pressedienst des belarussischen Staatschefs bekannt.

Das Staatsoberhaupt signierte den Erlass Nr. 178 „Über provisorische Maßnahmen der Staatsunterstützung der Arbeitgeber und einzelner Bürgerkategorien“. Das Dokument wurde zur Minimierung des Einflusses auf belarussische Wirtschaft der globalen epidemiologischen Lage und Gewährleistung der sozialen Stabilität angenommen.

Der Erlass sieht mögliche Zuschüsse für die Arbeitgeber im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Juli zur Bezahlung des Mindestlohnes an die Arbeitnehmer, falls sie nicht den vollen Tag arbeiten oder der Betrieb stillgelegt wurde sowie zur Bezahlung der Beiträge in den staatlichen außerbudgetären Fonds des Sozialschutzes des Bevölkerung vor.

Über die Gewährung von Zuschüssen beschließt die lokale Exekutiv- und Verfügungsbehörde und über Überweisung von Geldmitteln die Behörde des Fonds für Sozialschutz der Bevölkerung.

Der Erlass verlängert auch bis zum 31. August die staatliche Adressenhilfe in Form monatlicher Sozialunterstützung, deren Gültigkeit im Mai/Juli laufenden Jahres abläuft.

Der Präsident unterzeichnete auch den Erlass Nr. 179 „Über Arbeitsvergütung“. Er wurde zur Erhöhung des Sozialschutzes der Staatsangestellten sowie Gewährleistung der stabilen Arbeit der Staatsorganisationen und einzelner Einrichtungen angesichts der Überwindung der Folgen der in der Welt- und Nationalwirtschaft ergriffenen Maßnahmen gegen Pandemie angenommen.

Der Erlass sieht die Unterhaltung der Arbeitslöhne in Haushaltsorganisationen auf dem Niveau vor, das nicht niedriger als der Mindestlohn ist. Gemäß Erlass werden auch Zuschüsse gewährt, falls nicht den vollen Tag gearbeitet wird oder die Organisation stillgelegt wurde.

Die Fonds der landesweiten und lokalen Haushalte wurden als zusätzliche mögliche Finanzierungsquellen für Haushaltsorganisationen bestimmt.

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