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Gesellschaft
07 Juli 2018, 17:09

Verfassungsgericht erklärt Änderungen des Gesetzes über Massenveranstaltungen für verfassungskonform

MINSK, 7. Juli (BelTA) – Das Verfassungsgericht der Republik Belarus hat eine Reihe von Gesetzen, die vom belarussischen Parlament beschlossen und genehmigt wurden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Darüber informiert das Verfassungsgericht auf seiner offiziellen Webseite.

Geprüft wurden Novellen des Gesetzes über Massenveranstaltungen, das Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten und das Verfahrens- und Strafvollzugsgesetzbuch. Nach der Überprüfung hat das Verfassungsgericht die Gesetze für verfassungskonform erklärt. Dabei definierte das Gericht einige Rechtspositionen, die einige Rechtsnormen verfassungsrechtlich präzisieren.

Die Novellen des Gesetzes über Massenveranstaltungen beziehen sich auf die Anmeldepflicht bei der Durchführung von Massenveranstaltungen auf den von den Behörden dafür ausgewiesenen Plätzen. Ein weiteres Novum: Solche Massenveranstaltungen dürfen von Journalisten mit gültigem Personal- und Presseausweis besucht werden. Dabei müssen sich Journalisten durch ein klares Zeichen kenntlich machen.

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